Die eIDAS 2 Verordnung

eIDAS 2 und EUDI Wallets werden Geschäftsprozesse in der EU verändern
Das regulatorische Umfeld:
eIDAS 2 führt eine europäische Wallet für digitale Identitäten (EUDI-Wallet) für alle Bürger in der EU ein
Die EUDI-Wallets aller Mitgliedsstaaten müssen interoperabel sein
Regierungen haben die Verfügbarkeit von EUDI-Wallets für 2025 angekündigt
Wir haben für Sie das komplette eIDAS 2 Handbuch erstellt, das alle wichtigen Aspekte der Verordnung und konkrete Einblicke zur Vorbereitung auf eIDAS 2 enthält.
Ihr Handbuch zu eIDAS 2 ->Warum ist eIDAS 2 relevant für Sie?
Die Verwendung des Wallets kann zu hohen Kosteneinsparungen führen, z. B. bei KYC-Prozesse
Die EUDI-Wallet bietet die Möglichkeit für Prozessoptimierung und Digitalisierung
Das EUDI-Wallet kann ein Enabler sein für neue Geschäftsmodelle
Es besteht eine Verpflichtung zur Akkzeptanz der EUDI-Wallet in bestimmten Sektoren
Häufig gestellte Fragen über eIDAS 2
Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen zu eIDAS 2. Sie können nicht finden, wonach Sie suchen?
Kontaktieren Sie unser Experten TeamWas ist eIDAS 2 und wie unterscheidet es sich von der ursprünglichen eIDAS-Verordnung?
eIDAS 2 ist eine umfassende Aktualisierung der EU-Verordnung zur elektronischen Identifizierung. Der wichtigste Unterschied ist die Einführung der Europäischen Wallet für digitale Identitäten (EUDI Wallet), mit der jeder EU-Bürger eine sichere, mobilfunkbasierte digitale Identität erhält. Damit wird die Kontrolle von den Dienstanbietern auf den Einzelnen verlagert, so dass er seine Daten selbst verwalten kann.
Wie sieht der Zeitplan für die Einführung von eIDAS 2.0 und der EUDI Wallet aus?
Die eIDAS 2 Verordnung ist nun in Kraft, und die EU-Mitgliedstaaten bereiten sich darauf vor, die ersten Versionen der EUDI-Wallet bis spätestens Dezember 2026 herauszugeben. Auch wenn die Frist für die vollständige, verpflichtende Akzeptanz im Dezember 2027 abläuft, können und sollten Unternehmen bereits jetzt mit der Integration der EUDI Wallet beginnen, um sich auf die bevorstehenden technischen und rechtlichen Veränderungen vorzubereiten.
Welche Organisationen sind gesetzlich verpflichtet, die EUDI Wallet zu akzeptieren?
Im Rahmen von eIDAS 2 müssen Sektoren wie Finanzen, Telekommunikation, Reisen und Gesundheitswesen die EUDI Wallet akzeptieren. Entscheidend ist, dass jeder Dienst, der nach EU-Recht eine starke Kundenauthentifizierung erfordert, auch die EUDI Wallet als gültige Methode anerkennen muss. Darüber hinaus müssen alle öffentlichen Stellen die Wallet bis Ende 2026 für ihre Dienste akzeptieren.
Was sind qualifizierte elektronische Bescheinigungen der Attribute (QEAAs) und welche Rolle spielen sie?
Qualifizierte elektronische Nachweise von Attributen (QEAAs) sind rechtsverbindliche digitale Nachweise, wie z. B. ein Universitätsabschluss oder eine Berufslizenz, die in der EUDI-Wallet gespeichert werden können. Sie werden von qualifizierten Vertrauensdienstleistern (QTSPs) ausgestellt und haben das gleiche rechtliche Gewicht wie ihre physischen Gegenstücke, was äußerst sichere und vertrauenswürdige digitale Transaktionen ermöglicht.
Was ist der Architektur- und Referenzrahmen (ARF) und warum ist er wichtig?
Der Architektur- und Referenzrahmen (ARF) enthält die gemeinsamen technischen Spezifikationen und Standards für das EUDI-Wallet-Ökosystem. Damit soll sichergestellt werden, dass jede von einem Mitgliedstaat ausgegebene EUDI Wallet in der gesamten EU vollständig interoperabel ist, um eine nahtlose und einheitliche Nutzererfahrung für alle zu gewährleisten.
Wie wird sich die EUDI Wallet auf grenzüberschreitende Geschäfte und Dienstleistungen innerhalb der EU auswirken?
Die EUDI Wallet wird die grenzüberschreitenden Interaktionen revolutionieren, indem sie eine einzige, vertrauenswürdige digitale Identität für alle EU-Bürger schafft. Damit entfällt die Reibung, die mit der Verwendung verschiedener nationaler ID-Systeme verbunden ist, und es wird für die Menschen viel einfacher, in jedem Mitgliedstaat Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, Bankkonten zu eröffnen oder Verträge zu unterzeichnen, wodurch ein wirklich einheitlicher digitaler Binnenmarkt gefördert wird.